Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 16.05.2013 – IV R 23/11), steht der Inanspruchnahme des alleinigen Anteilseigners und Vorstandes einer AG als Haftungsschuldner für deren Steuerschulden nicht entgegen, dass das Finanzamt dem Insolvenzplan für die AG zugestimmt hat. Grund hierfür ist, dass der Insolvenzplan nur zwischen den Planbeteiligten wirkt und die Rechte der Insolvenzgläubiger …