BGH – Urteil vom 18.07.2013 – IX ZR 143/12 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann die Zahlungseinstellung und die daraus zu vermutende Zahlungsunfähigkeit für Zwecke der Insolvenzanfechtung auch durch Indizien festgestellt werden. Im Anfechtungsprozess ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oftmals nicht erforderlich, weil in eröffneten Verfahren auch auf andere Weise festgestellt …
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