Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.12.2014 das Erbschaftssteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Vor allem die Privilegierungen für kleine und mittlere Unternehmen sind verfassungswidrig. Die betreffenden §§ 13 a und 13 b ErbStG sind nur noch bis 30.06.2016 anwendbar. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden. Die Privilegierung von betrieblichem Vermögen ist unverhältnismäßig, soweit sie über …
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