Firmenerben zahlen ab 2016 mehr Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.12.2014 das Erbschaftssteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Vor allem die Privilegierungen für kleine und mittlere Unternehmen sind verfassungswidrig. Die betreffenden §§ 13 a und 13 b ErbStG sind nur noch bis 30.06.2016 anwendbar. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden. Die Privilegierung von betrieblichem Vermögen ist unverhältnismäßig, soweit sie über …


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