Wer als Mieter zwei Netto-Kaltmieten nicht zahlt, riskiert die Kündigung des Mietvertrages. Das weiß fast jeder Vermieter. Weniger bekannt ist, dass der Vermieter auch bei Straftaten des Mieters sofort fristlos kündigen darf. Die Straftat muss sich nicht gegen den Vermieter richten, sie kann auch Dritte betreffen. Hierzu sind in letzter Zeit interessante Entscheidungen ergangen. Das …