Viele Menschen übergeben ihr Unternehmen schon zu Lebzeiten an eines ihrer Kinder. Das ist auch ratsam. Die Freibeträge gemäß Erbschaftssteuergesetz werden gemäß § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu gewährt. Außerdem ist eine rechtzeitige Unternehmensnachfolge gut für das Unternehmen. Auch Wohnhäuser oder Mietobjekte werden oft schon vor dem Tod des Erblassers übertragen. Auch auf diese …
„Vorweggenommene Erbfolge: Pflichtteilsverzicht nicht vergessen!“ weiterlesen