Der Große Senat des BFH hat mit einer am 08.02.2017 veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15) entschieden, dass dem von der Finanzverwaltung aufgrund des im sog. Sanierungserlass vorgesehenen Steuererlass auf Sanierungsgewinne die gesetzliche Grundlage fehlt. Der Bundesrat hat nun in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Einführung der Lizenzschranke vom 10.03.2017 auch die Einführung einer …
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