Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Gifhorn vom 24.10.2019, Geschäftsnummer 35 IN 185/19, ist die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fischer Druck GmbH und der Bestellung des Herrn Rechtsanwalt Peter Steuerwald angeordnet worden. Das Unternehmen beschäftigt inklusive der Aushilfen 115 Mitarbeiter. Nach nach Sichtung der ersten Unterlagen und Rücksprache mit der Geschäftsführung soll der Geschäftsbetrieb bis …
Geschäftsführerhaftung bei Ressortaufteilung
BGH, Urteil vom 06.11.2018, Az.: II ZR 11/17
weiterlesenKein Bargeschäft bei anfänglicher Besicherung von Gesellschafterdarlehen
BGH, Urteil vom 14.02.2019 (IX ZR 149/16)
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