Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung sprichwörtlich weiterhin selbst am Steuer und erhält damit quasi eine zweite Chance. Auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters wird verzichtet. Die Sanierung im Rahmen einer Eigenverwaltung bietet neben den Vorteilen der Sanierung im Insolvenzplanverfahren im Rahmen der Fremdverwaltung mit einem Insolvenzverwalter noch weitere Vorteile. Ohnehin bietet die Sanierung im Rahmen …
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