Das Schleswig-Holsteinische OLG hat mit Urteil vom 2.7.2021 (Az. 17 U 15/21) entschieden, dass der Kläger sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung Löschung seiner Daten von der SCHUFA verlangen kann. Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung auf § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet. Hier regelt § …
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