Verstößt der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?
Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 25.03.2015, X R 23/13
Dem Großen Senat wurde die Rechtsfrage vorlegt, ob das BMF-Schreiben vom 27.03.2003, sog. Sanierungserlass, gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Insbesondere hat sich der Große Senat mit der Frage zu beschäftigen, ob sich der Sanierungserlass mit dem unionsrechtlichen Beihilferecht vereinbaren lässt. Gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV (Art. 87 EGV) sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen oder im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Begriff der Beihilfe ist dabei weiter als der Begriff der Subvention zu verstehen, weswegen grundsätzlich auch Steuererlasse Beihilfecharakter haben können.