Qualität und Insolvenzverwaltung: Bundesgerichtshof stärkt GOI
BGH: Beschluss vom 13.10.2016, AZ: XI AR (VZ) 7/15
Der BGH hat die Relevanz des VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.) und der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung, GOI, gestärkt. In dem Beschluss des BGH, XI AR (VZ) 7/15 vom 13.10.2016 werden in Randziffer 15 die GOI sowie die Berufsgrundsätze des VID hervorgehoben. Dies zeigt einerseits die prägende Wirkung dieser Regelwerke für die Arbeit als Insolvenzverwalter. Andererseits stärkt dies die Bedeutung einheitlicher Standards, die jüngst auch von der EU-Kommission in ihrem Richtlinien-Entwurf wieder betont wurden.