Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf beabsichtigt einzelne Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, besser miteinander zu verzahnen. Der Entwurf sieht Gerichtsstandsregelungen vor, die ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Die Zuständigkeitskonzentration wird durch eine einheitliche Richterzuständigkeit ergänzt. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Verwaltern und Gerichten.
Das geplante Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne die Selbständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen. Hierzu soll eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der einzelnen Verfahren betraut werden. Die Aufgabe des Koordinationsverwalters soll darin bestehen, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages www.bundestag.de.