Neuer Sanierungstandard IDW S6
Am 08.09.2017 wurde ein Entwurf zur Neufassung des IDW S6 vorgelegt. Dieser soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
Die Zielsetzung war, ein Sanierungsgutachten zu entwerfen, dass Rechtssicherheit bietet, schlanker ist und auf das Wesentliche reduziert. Die Idee ist, dass auf max. 50 Seiten ein vollständiges Sanierungsgutachten abgebildet wird, das sowohl den Ansprüchen des IDW S6 als auch der BGH-Rechtsprechung gerecht wird. Das Sanierungskonzept soll sich nur noch mit den Aspekten befassen, die bei der Krise des Unternehmens tatsächlich eine Rolle spielen.
Der Standard greift auch das Thema Digitalisierung auf; es soll geprüft werden, ob eine Digitalisierungsstrategie vorliegt.
Auch soll der neue Standard das sogenannte wirtschaftliche Eigenkapital akzeptieren. Hintergrund ist, dass qualifizierte Rangrücktritte zur Restrukturierung das wirtschaftliche, aber nicht das bilanzielle Eigenkapital stärken. Insofern soll auch das wirtschaftliche Eigenkapital bei der Beurteilung berücksichtigt werden können, wenn es dem Unternehmen solange zur Verfügung steht bis ein angemessenes Eigenkapital erreicht wird.
Aus Bankensicht muss das Unternehmen am Ende des Sanierungszeitraums nicht nur seine Kapitaldienstfähigkeit wieder erlangt haben, sondern auch seine Refinanzierbarkeit zu marktüblichen Konditionen. Das IDW forderte das Erwirtschaften einer branchenüblichen Rendite und sieht nur unter dieser Bedingung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Sanierungsfähigkeit. Auch der BGH ist nach meiner Auffassung der Ansicht, dass für eine nachhaltige Unternehmenssanierung auch eine nachhaltige Wiederherstellung der Rentabilität erforderlich ist, was die Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit voraussetzen dürfte. Hierzu wiederum muss eine angemessen markt- und branchenübliche Rendite erwirtschaftet werden.
Wir sind gespannt auf die Veröffentlichung.
RA Christian Hausherr