Begleitung der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung
Sanierung in Eigenverantwortung
Im Sanierungsprozess wird die Geschäftsleitung regelmäßig zu überdenken haben, ob neben der außergerichtlichen oder freien Sanierung auch die Sanierung über ein Insolvenzverfahren, sei es im Wege der Eigen- oder Fremdverwaltung in Frage kommt.
Um diese Entscheidung zu treffen, müssen die Vor- und Nachteile der
„freien“ gegenüber der Sanierung in Eigenverwaltung oder Insolvenz abgewogen werden.
Die Sanierungsinstrumente aus dem normalen Insolvenzverfahren können im Rahmen der Eigenverwaltung auch genutzt werden. Die wichtigsten Vorteile der gerichtlichen Sanierung sind insbesondere:
- Einsparung von Personalkosten und Erzielung positiver Liquiditätseffekte durch Nutzung des 3-monatigen Insolvenzgeldzeitraums
- Beendigung von Finanzierungsverträgen, Leasingverträgen, etc. ohne Kündigungsfrist (§§ 103 ff. InsO)
- Kurze Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen (§ 109, § 113 InsO)
- Deckelung des Sozialplanvolumens auf 2,5 Bruttomonatslöhne (§ 123 InsO)
- Handlungsdruck für alle Beteiligten
- Keine Zustimmung aller Gläubiger erforderlich, sondern Mehrheitsentscheidung für Insolvenzplan (§§ 244, 245 InsO)
Im Eigenverwaltungsverfahren bestehen darüber hinaus Vorteile gegenüber der Fremdverwaltung, wobei sich nicht alle Verfahren für die Eigenverwaltung eignen. Der wesentliche Vorteil in der Eigenverwaltung kann darin liegen, dass die Geschäftsführung im Amt bleiben kann und so das vorhandene Know-how und das Netzwerk genutzt werden können. Dies funktioniert vor allem dann, wenn das Vertrauen noch nicht beschädigt ist und auf diese Weise erhalten bleiben und sogar gestärkt werden kann.
Denn bei der Eigenverwaltung gibt es keinen (vorläufigen) Insolvenzverwalter wie im Rahmen der Fremdverwaltung, sondern einen (vorläufigen) Sachwalter, der die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens durch die Geschäftsleitung überwacht.
Um den Prozess erfolgreich zu gestalten, muss die Geschäftsleitung darüber hinaus von einem Sanierungsexperten begleitet werden. Hier müssen insbesondere die insolvenzbedingten Besonderheiten der Betriebsfortführung beachtet werden, sowie die besonderen Anforderungen an die insolvenzrechtliche Rechnungslegung. Schließlich muss die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes beantragt und die Abwicklung koordiniert werden, sowie der Umgang mit den laufenden Vertragsverhältnissen und die Nutzung des diesbezüglichen Instrumentariums der §§ 103 ff. InsO. Schließlich muss die Sanierungslösung erarbeitet und umgesetzt werden, sowie der ganze Prozess mit den relevanten Stakeholdern kommuniziert werden.
Wir begleiten Sie mit unserem Team und unserem Sanierungsnetzwerk auf Ihrem Weg im Eigenverwaltungsverfahren insbesondere mit den folgenden Leistungen:
- Vorbereitung des Antrages inklusive der Koordination des Gläubigerausschusses und der Auswahl des Sachwalters in Abstimmung mit dem Gericht
- Begleitung der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung als Berater oder Restrukturierungsbevollmächtigem
- Erstellung des Insolvenzplans und Organisation des Planverfahrens
- Kommunikation und Abstimmung mit Gläubigerausschuss, Insolvenzgericht, Sachwalter und Stakeholdern
Bruchtorwall 6 | 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 / 24480-0
E-Mail:
Bürozeiten
Vormittags | |
Mo – Fr: | 08:00 – 13:00 Uhr |
Nachmittags | |
Mo, Di, Do: | 14:30 – 17:00 Uhr |
Mi: | 14:30 – 16:30 Uhr |
Fr: | 14:30 – 16:00 Uhr |
Luisenstraße 10 | 30159 Hannover
Telefon: 0511 / 27914797
E-Mail:
Bürozeiten
Vormittags | |
Mo – Fr: | 09:00 – 13:00 Uhr |
Nachmittags | |
Mo – Do: | 14:30 – 17:00 Uhr |