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BFH: Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters trotz Zustimmung des Finanzamts zum Insolvenzplan

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 16.05.2013 – IV R 23/11), steht der Inanspruchnahme des alleinigen Anteilseigners und Vorstandes einer AG als Haftungsschuldner für deren Steuerschulden nicht entgegen, dass das Finanzamt dem Insolvenzplan für die AG zugestimmt hat.

Grund hierfür ist, dass der Insolvenzplan nur zwischen den Planbeteiligten wirkt und die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner durch den Plan nicht berührt werden. Die mit dem Insolvenzplan bewirkte teilweise Befreiung der Schuldnerin von ihrer Steuerschuld führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerforderung und berührt nicht den Bestand der Forderung als solche, sondern nur deren Durchsetzbarkeit. Sie ist kein Erlass und steht deshalb der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners nicht nach § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO entgegen.

Christian Hausherr

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht