Alle Höfe in Niedersachen sind 1947 automatisch mit einem sogenannten Hofvermerk im Grundbuch versehen worden. Danach wird jeder landwirtschaftliche Betrieb an einen wirtschaftsfähigen Erben vererbt, die Pflichtteilsberechtigten, die sogenannten weichenden Erben, erhalten eine sehr geringe Abfindung. Wer das nicht möchte, kann den Hofvermerk im Grundbuch löschen lassen. Das kostet jedoch Gerichtsgebühren. Wenn der Hof kein …
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