Nichts vereinbart? Automatisch Zugewinngemeinschaft In Deutschland ist der Regelgüterstand die Zugewinngemeinschaft. Nach dem Ende der Ehe wird der Zugewinn, also der Unterschied zwischen End- und Anfangsvermögen hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Ererbtes und von den Eltern Geschenktes gilt als Anfangsvermögen. Wer keinen Ehevertrag schließt, befindet sich automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung nur per Ehevertrag Gütertrennung …
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