EU-Rat schließt Gesetzgebungsverfahren zur Restrukturierungsrichtlinie
Der Rat der Europäischen Union hat am 06.06.2019 die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen förmlich angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Das wird spannend.
Zu den wichtigsten Elementen der neuen Regeln gehört folgendes:
- Frühwarnung und Zugang zu Informationen
- präventive Restrukturierungsrahmen, die es dem Schuldner ermöglichen sich zu restrukturieren, um eine Insolvenz abzuwenden
- Erleichterung der Verhandlungen über präventive Restrukturierungspläne
- Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen
- Entschuldung
RA Christian Hausherr