Unsere Kanzlei in Braunschweig

EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Sanierungsklausel bei Anteilseignerwechsel

Der EuGH hat mit Urteil vom 28.06.2018 entschieden, dass die Sanierungsklausel zum Erhalt der Verlustvorträge im Rahmen des Anteilseignerwechsels bei Kapitalgesellschaften gemäß § 8c Abs. 1a KStG keine unzulässige Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV ist und damit rechtmäßig ist.

Mittelbar wird damit die Rechtmäßigkeit der Fortgeltung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags gemäß § 8d KStG für Anteilseignerwechsel in Sanierungsfällen anerkannt. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt sofort auch die Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungs-gewinnen durch die europäische Kommission genehmigt wird, damit Deutschlands größtes Sanierungshindernis beseitigt wird.

RA Christian Hausherr

Christian Hausherr

Christian Hausherr

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Betriebswirt (IWW), Wirtschaftsmediator,
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (RWS)

Sekretariat
Frau Awyzio
Telefon: 0531 / 24480-57
Telefax: 0531 / 24480-80

Sekretariat Notariat
Frau Pape
Telefon: 0531 / 24480-50
Telefax: 0531 / 24480-80

Weitere Artikel von Christian Hausherr