EuGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Sanierungsklausel bei Anteilseignerwechsel
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.06.2018 entschieden, dass die Sanierungsklausel zum Erhalt der Verlustvorträge im Rahmen des Anteilseignerwechsels bei Kapitalgesellschaften gemäß § 8c Abs. 1a KStG keine unzulässige Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV ist und damit rechtmäßig ist.
Mittelbar wird damit die Rechtmäßigkeit der Fortgeltung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags gemäß § 8d KStG für Anteilseignerwechsel in Sanierungsfällen anerkannt. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt sofort auch die Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungs-gewinnen durch die europäische Kommission genehmigt wird, damit Deutschlands größtes Sanierungshindernis beseitigt wird.
RA Christian Hausherr