Insolvenzberatung – schuldenfrei in drei Jahren!
Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht beraten Sie schnell und kompetent, wenn Sie überschuldet sind. Wir versuchen für Sie mit Ihren Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln. Sollte dies nicht gelingen, begleiten wir Sie bei der Insolvenzantragsstellung. In einem Insolvenzverfahren können Sie nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangen.
Telefonische Erstberatungstermine sind hier zunächst für alle Ratsuchenden kostenfrei. Wenn Sie uns beauftragen möchten verhandeln wir mit Ihnen individuelle Honorarvereinbarungen, die sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes richten.
Gegebenenfalls besteht für Sie auch die Möglichkeit Beratungshilfe für die Durchführung der sogenannten außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu beantragen. Dann werden unsere Kosten von der Staatskasse getragen.
Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern!