Unsere Kanzlei in Braunschweig
Hausherr Steuerwald » Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung in Braunschweig und Umgebung

Die Bemühungen der Geschäftsführung, der Belegschaft und der Inhaber reichen nicht immer aus, um in kritischen Geschäftslagen den Turnaround zu schaffen und eine Unternehmenskrise abzuwenden. Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht sogar nach § 15a InsO die sogenannte Insolvenzantragspflicht. Bei Verletzung dieser Pflicht müssen die Verantwortlichen mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Vorteile der Sanierung im Insolvenzverfahren

Eine Insolvenz muss nicht gleich das Ende bedeuten. Soll saniert werden, kommt es zunächst darauf an, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, Vertrauen bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu erhalten oder zurückzugewinnen und in einem sauberen und strukturierten Verfahren, den Sanierungskurs fortzusetzen.

Im Gegensatz zu einer freien und außergerichtlichen Sanierung bietet das Insolvenzverfahren als gerichtliche Sanierung folgende Vorteile:

  • Reduzierte Haftungsrisiken
  • Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
  • Liquiditätshilfen durch Insolvenzgeld und Tilgungsstopp
  • Erleichterte Möglichkeiten der Vertragsbeendigung
  • Verkürzte Kündigungsfristen im Arbeitsrecht und Mietrecht
  • Deckelung des Sozialplanvolumens
  • Einbeziehung unwilliger Gläubiger
  • Drucksituation für alle Beteiligen zum Handeln

Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Der Ablauf einer Sanierung im Insolvenzverfahren erfolgt regelmäßig in folgenden Schritten:

  • Insolvenzantrag
  • Gutachtenphase und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Insolvenzeröffnung
  • Berichts- und Prüfungstermin
  • Zustimmung zum Insolvenzplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin
  • oder sanierende Übertragung mittels Unternehmenskaufvertrag (sog. Asset-Deal)
  • Schlussbericht und Schlusstermin
  • Verteilung
  • Aufhebung des Verfahrens

Die Dauer des Insolvenzverfahrens hängt im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalls ab und nicht unbedingt von der Größe des Unternehmens. Übertragene Sanierungen erfolgen nicht selten kurzfristig nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auch Sanierungen mittels Insolvenzplans können regelmäßig innerhalb weniger Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden.

Sie sind auf der Suche nach erfahrenen Experten im Bereich Insolvenzverfahren? Gern beraten wir Sie innerhalb der Region:

  • Insolvenzverwaltung Gifhorn
  • Insolvenzverwaltung Göttingen
  • Insolvenzverwaltung Goslar
  • Insolvenzverwaltung Hameln
  • Insolvenzverwaltung Hannover
  • Insolvenzverwaltung Hildesheim
  • Insolvenzverwaltung Wolfsburg

Kanzlei Hausherr Steuerwald – Ihre Hilfe rund ums Insolvenzverfahren

Hausherr Steuerwald ist seit über 40 Jahren in der Insolvenzverwaltung tätig und zählt in Niedersachsen mit über 30 Mitarbeitern zu den leistungsstärksten Kanzleien in dieser Disziplin. Mit unserem Namen sind wir als Insolvenzverwalter in ganz Braunschweig und Umgebung bekannt und werden regelmäßig von den Gerichten in Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Goslar, Hameln, Hannover, Hildesheim und Wolfsburg bestellt.

Für die Qualität unserer Arbeit sprechen eine Vielzahl erfolgreich abgewickelter Planverfahren, hohe Sanierungsquoten und Verfahren, in denen sämtliche Gläubiger in voller Höhe befriedigt werden konnten. Unsere Insolvenzverwalter leiten Ihre Verfahren transparent, sachlich und höchstpersönlich. Neben ihrem juristischen und betriebswirtschaftlichen Know-how qualifiziert sie soziale Kompetenz, Augenmaß und Kooperationsbereitschaft, aber auch die gebotene Durchsetzungsstärke.

Unsere Unabhängigkeit und Integrität und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Gläubigern und Insolvenzrichtern ist uns wichtig, denn nur so können die bestmöglichen Lösungen für jedes Unternehmen erarbeitet, verhandelt und umgesetzt werden. Einen besonderen Fokus legen wir auf die Fortführung und Sanierung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen bei bestmöglicher Gläubigerbefriedigung.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplan

Bei der Eigenverwaltung behalten Sie als Geschäftsleitung die Kontrolle im Gegensatz zur Fremdverwaltung über alle Geschehnisse im Unternehmen, um Ihr Know-how bestmöglich zu nutzen. Das Schutzschirmverfahren sichert Ihnen als betroffenes Unternehmen bei Vorlage eines Sanierungsplanes eine dreimonatige Frist im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung zu, um unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan zu erstellen, ohne zwischenzeitlich Vollstreckungsmaßnahmen zu unterliegen. Der Sanierungsplan kann dabei in den schlussendlichen Insolvenzplan umgesetzt werden.

Hausherr Steuerwald Ritter PartGmbB
Bruchtorwall 6 | 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 / 24480-0
E-Mail:

Bürozeiten
Vormittags  
Mo – Fr: 08:00 – 13:00 Uhr

Nachmittags
 
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr
Mi: 14:30 – 16:30 Uhr
Fr: 14:30 – 16:00 Uhr
Hausherr Steuerwald Ritter PartGmbB
Luisenstraße 10 | 30159 Hannover
Telefon: 0511 / 27914797
E-Mail:

Bürozeiten
Vormittags  
Mo – Fr: 09:00 – 13:00 Uhr

Nachmittags
 
Mo – Do: 14:30 – 17:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Peter Steuerwald

Peter Steuerwald

Rechtsanwalt

Christian Hausherr

Christian Hausherr

Rechtsanwalt und Notar

Laars Schoppe

Laars Schoppe

Rechtsanwalt


Logos