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Lohnpfändung bei Betriebsübergang: Fortdauer der Pfandverstrickung und Erhaltung der Rangfolge

Nach einem Betriebsübergang bleiben die Pfandverstrickung und die Rangfolge von Lohnpfändungen erhalten. Es ist nicht erforderlich, neue Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen den Betriebserwerber zu erwirken.

Christian Hausherr

Christian Hausherr

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Betriebswirt (IWW), Wirtschaftsmediator,
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (RWS)

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