Lohnpfändung bei Betriebsübergang: Fortdauer der Pfandverstrickung und Erhaltung der Rangfolge
Nach einem Betriebsübergang bleiben die Pfandverstrickung und die Rangfolge von Lohnpfändungen erhalten. Es ist nicht erforderlich, neue Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen den Betriebserwerber zu erwirken.