Recht des Schuldners zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in der Eigenverwaltung
Der Schuldner ist im Falle der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren ohne gerichtliche Ermächtigung in der Lage, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Eine Einzelermächtigung des Gerichts im Eröffnungsverfahren kann nur im Voraus und nur zu genau festgelegten Verpflichtungen zulasten der späteren Insolvenzmasse erfolgen.
(AG Montabaur, Beschluss vom 27.12.2012 – 14 IN 282/12)