Insolvenzanfechtung
Rechtsberatung in Braunschweig und Umgebung
Nach den Regeln der Insolvenzordnung hat ein Insolvenzverwalter die Möglichkeit, bestimmte Rechtshandlungen, beispielsweise Zahlungen an Lieferanten, Dienstleister oder Vermieter, anzufechten und rückgängig zu machen – in Form einer Insolvenzanfechtung. Als Rechtsfolge müssen diese Leistungen zurückgewährt werden.
Das Insolvenzanfechtungsrecht der §§ 129 – 147 InsO ist ein komplexes und in Gesetzgebung und Rechtsprechung sehr dynamisches Rechtsgebiet.
Wünschen Sie Anfechtungsansprüche erfolgreich abzuwehren, benötigen Sie jemanden an Ihrer Seite, der Erfahrung und eine umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung besitzt. Mit beidem stehen wir Ihnen im Falle einer Insolvenzanfechtung in folgenden Städten und ihrer Umgebung gern zur Verfügung:
- Braunschweig
- Gifhorn
- Göttingen
- Goslar
- Hameln
- Hannover
- Hildesheim
- Wolfsburg
Wir blicken auf eine umfangreiche, jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechts zurück und können Ihnen daher optimale Rechtsberatung bieten.
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