Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 18.11.2020, IV ZR 217/19 Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet und veranlasst der Geschäftsführer trotzdem masseschmälernde Zahlungen, kann und muss der Insolvenzverwalter diese Zahlungen nach § 64 Abs. 1 GmbHG zurückverlangen. Bislang war umstritten, ob diese Ansprüche gegen den Geschäftsführer von der ManagerHaftpflichtversicherung gedeckt sind oder nicht. Verschiedene Oberlandesgerichte hatten …