Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden in der Insolvenz der Gesellschaft. Nicht nur gegen den Haftungsbescheid vorgehen, sondern gegen die zugrunde liegende Forderung.

Wenn eine GmbH Ihre Steuerschulden nicht bezahlt, kann die Finanzverwaltung einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer erlassen und ihn zur Zahlung der Steuerschulden heranziehen. Denn nach § 69 AO haften Geschäftsführer für diese Steuerschulden, soweit ihnen diesbezüglcih Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In dieser Situation wird regelmäßig vorgetragen, dass der Geschäftsführung keine schuldhafte Pflichtverletzung vorwerfbar …


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